Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Formulare für die Anmeldung im Pakt für den Ganztag sind nun verfügbar. Bei bestehendem Interesse füllen Sie die Unterlagen bitte komplett aus und lassen Sie sie uns zukommen (Postmappe, Sekretariat, Post). Die Abgabefrist endet am 30.06.2025.
Für die Teilnahme eines Kindes am Ganztagsangebot ist eine schriftliche Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes erforderlich. Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein komplettes Schuljahr vom 01. August eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres, § 57 HSchG.
Die Abgabe der Anmeldung bedeutet NICHT, dass Ihr Kind automatisch einen Platz im Ganztag erhalten wird. Erst die Aufnahmebestätigung seitens des Schwalm-Eder-Kreises zeigt dies an, denn das Nutzungsverhältnis kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Anmeldebestätigung des Schwalm-Eder-Kreises zustande.
Aktuelle Satzung:
Externe URL:https://www.schwalm-eder-kreis.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=105&id=412588
Mit freundlichen Grüßen,
Sina Klöppner

Ganztag
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit dem Schuljahr 2013/2014 bietet die Schule an den Türmen die Möglichkeit, Kinder ganztägig im Ganztagsprofil 1 und seit dem Schuljahr 2018/19 im Ganztagsprofil 2 betreuen zu lassen. Dies geschah bisher in Trägerschaft des Fördervereins unter ehrenamtlicher, sehr engagierter Mitarbeit der Vorstandsmitglieder und deren Beschäftigten nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums. Mit den stetig wachsenden Zahlen von Kindern, die im Ganztag angemeldet wurden, stieg ebenso das Maß an verwaltungsorganisatorischen Tätigkeiten, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Verantwortung. Parallel zu den Ganztagsprofilen 1 und 2 bietet der Schwalm-Eder-Kreis seit dem Jahr 2021 die Möglichkeit dem Pakt für den Ganztag beizutreten.
Das verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebot Pakt für den Ganztag beinhaltet
Diese Möglichkeiten werden aus unserer Sicht den gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahre im besonderen Maße gerecht. So haben wir in Absprache mit dem Fördervereinsvorstand und mit Zustimmung der Schulkonferenz am 08.10.2024 einstimmig entschieden, den Beitritt zum Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2025/26 beim Hessischen Kultusministerium zu beantragen und wechseln somit im kommenden Schuljahr vom Ganztagsprofil 2 in den Pakt für den Ganztag.
Mit der Übernahme der Trägerschaft durch den Schwalm-Eder-Kreis für das Bildungs- und Betreuungsangebot entstehen im zeitlichen und finanziellen Bereich einige für Sie wichtige Änderungen, die im Folgenden erläutern werden.
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das Recht auf einen (kostenpflichtigen) Betreuungsplatz eines jeden Kindes und wird somit dem Versorgungsanspruch auf Betreuung ab 2026 gerecht.
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eine (kostenpflichtige) Ferienbetreuung im Umfang von neun Wochen pro Schuljahr. o die Trägerschaft über den Schwalm-Eder-Kreis.
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die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kooperationspartnern.
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Anmeldungen Ihres Kindes/Ihrer Kinder für die Teilnahme am Pakt für den Ganztag werden an den Schwalm-Eder-Kreis gestellt. Die Anmeldefrist ist hierbei zu beachten, weil die Schule die Anmeldungen sammelt und zu einem Stichtag versendet.
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Sowohl das Betreuungsgeld als auch das Essensgeld werden über den Schwalm-Eder-Kreis abgerechnet.
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Das Mittagessen und alle AGs (Chor-AG für die Klassen 2 – 4), Schulgarten- AG, Spiele-AG, Draußen-AG, Lego-AG, Geschichten-AG, usw.) können aus versicherungsrechtlichen Gründen nur mit Zugehörigkeit zum Pakt für den Ganztag besucht werden.
Die Chor AG findet immer montags statt.
Es werden sich folgende Wahlmöglichkeiten für Sie ergeben:

Vor Unterrichtsbeginn werden sich die im Pakt angemeldeten Kinder wie bisher in den Räumen der Betreuung aufhalten.
Die Kosten gelten jeweils für 12 Monate des Jahres. Eine Anmeldung ist immer für ein gesamtes Schuljahr. Die konkreten Kosten für die Betreuungsangebote werden im Mai bekannt gegeben. Die Essenpauschale legt der zukünftige Lieferant fest.
Kündigungen eines Vertrags gehen immer an den Vertragspartner/Träger des Betreuungsangebots, ab sofort hier dann an den Schwalm-Eder-Kreis.
Eine Frühbetreuung ist nicht mehr einzeln buchbar, eine Anmeldung für Modul A, B, C, D ist Voraussetzung für die Buchung einer Betreuung vor 07:30 Uhr.
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Innerhalb der Module gelten folgende Abholzeiten:
14:00 Uhr, 15:00 Uhr, nach 15:00 Uhr jederzeit nach Absprache möglich
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In regulären Schulzeiten fahren die Busse nach Ganztagsschluss gegen 15:15 Uhr (Rückmeldung der Schülerbeförderung noch ausstehend).
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Das kostenpflichtige Angebot einer Ferienbetreuung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Schule an den Türmen. Es umfasst im kommenden Schuljahr 2025/26 insgesamt sechs Wochen und in den darauffolgenden Jahren neun Wochen auf das Schuljahr verteilt.
Auch Kinder, die den Pakt für den Ganztag in der Schulzeit nicht in Anspruch nehmen, können eine Ferienbetreuung kostenpflichtig buchen.
Die Abfrage für die Teilnahme an einer Ferienbetreuung erfolgt ungefähr sechs Wochen vor jeden Ferien und wird vom Schwalm-Eder-Kreis über die Schule verteilt und eingesammelt. Die Betreuung während der Ferien wird vom Betreuungspersonal durchgeführt. Während der Ferienbetreuung fahren die Schulbusse nicht, daher müssen Sie selbst für den Transport Ihres Kindes/Ihrer Kinder sorgen. Ggf. findet die Ferienbetreuung auch im Zusammenschluss von zwei oder drei Schulen an einem anderen Standort / an einer anderen Schule statt.
Kosten: ca. 60,- € pro Woche zzgl. ca. 4,00 € für das Mittagessen pro Tag
Nähere Informationen in Bezug auf Ferienbetreuungszeiten sowie die Dauer der Betreuung folgen in einer separaten Abfrage vor den Herbstferien.
Da der endgültige Kooperationsvertrag bislang noch nicht unterzeichnet wurde und die Anmeldeunterlagen seitens des Schwalm-Eder-Kreises erst Ende Mai an Sie ausgehändigt werden, haben diese Informationen derzeit noch keine offizielle Gültigkeit, jedoch bereiten wir uns indes schon auf den Eintritt vor und möchten ein möglichst gutes und auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot gestalten. Daher bitten wir Sie, uns mittels des untenstehenden Abschnittes zurückzumelden, ob und wenn ja welches Modul Sie zum Schuljahr 2025/26 in Anspruch nehmen werden.
Um Fragen vorzubeugen, finden Sie im Folgenden noch ein paar Beispiele für eine sinnvolle Modulauswahl:

Sie buchen Modul A.
Sie buchen Modul D, Essenskosten fallen für 1 Tag in der Woche an.
Sie buchen Modul C, Essenskosten fallen für 5 Tage in der Woche an.
Sie buchen Modul C (und E, sofern Ihr Kind vor 07:30 Uhr Betreuung benötigt.) Essenskosten fallen keine an.



Beispiel 1:
Ihr Kind benötigt jeden Tag vor Unterrichtsbeginn eine Betreuung, geht nach Unterrichtsschluss (nach der 5. oder 6. Stunde) nach Hause und isst demnach kein Mittagessen in der Schule.
Beispiel 2:
Ihr Kind kommt täglich zu Unterrichtbeginn (zur 1. oder 2. Stunde je nach Stundenplan) in die Schule, isst in der Schule Mittag und geht um 14:00 Uhr nach Hause.
Beispiel 3:
Ihr Kind benötigt dienstags, mittwochs und donnerstags die Frühbetreuung ab 07:30 Uhr und geht montags in die Chor AG.
Beispiel 4:
Ihr Kind soll an zwei von Lehrkräften betreuten Hausaufgabenzeiten teilnehmen. Diese finden dreimal in der Woche statt (Mo, Di, Do).
Es ist gut vorstellbar, dass aufgrund der Fülle an Informationen sowie der anstehenden Veränderungen noch Fragen offengeblieben sind. Diese möchten wir Ihnen gerne beantworten, sodass wir alle möglichst unbeschwert mit den veränderten Bedingungen ins neue Schuljahr starten können.
Wenden Sie sich bei Fragen per Sdui an Alina Wenghöfer oder die Schulleitung.
Unser Team vom Ganztag

Foto folgt in Kürze...