Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Anbei alle wichtigen Informationen sowie die Anmeldeunterlagen für die Teilnahme am Pakt für den Ganztag im kommenden Schuljahr:

Ganztag
Für die Teilnahme eines Kindes am Ganztagsangebot ist eine schriftliche Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes erforderlich. Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein komplettes Schuljahr vom 01. August eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres, § 57 HSchG.
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Die Kosten gelten jeweils für 12 Monate des Jahres. Eine Anmeldung ist immer für ein gesamtes Schuljahr.
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Kündigungen eines Vertrags gehen immer an den Vertragspartner/Träger des Betreuungsangebots, hier an den Schwalm-Eder-Kreis.
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Eine Frühbetreuung ist nicht einzeln buchbar, eine Anmeldung für Modul A, B, C, D ist Voraussetzung für die Buchung einer Betreuung vor 07:30 Uhr (Modul E).
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Innerhalb der Module gelten folgende Abholzeiten: 14:00 Uhr, 15:00 Uhr, nach 15:00 Uhr jederzeit nach Absprache möglich.
Die geeignete Auswahl eines Moduls:
Beispiel 1:
Ihr Kind benötigt jeden Tag vor Unterrichtsbeginn eine Betreuung, geht nach Unterrichtsschluss (nach der 5. oder 6. Stunde) nach Hause und isst demnach kein Mittagessen in der Schule.

Sie buchen Modul C (und E, sofern Ihr Kind vor 07:30 Uhr Betreuung benötigt.) Essenskosten fallen keine an.
Beispiel 2:
Ihr Kind kommt täglich zu Unterrichtbeginn (zur 1. oder 2. Stunde je nach Stundenplan) in die Schule, isst in der Schule Mittag und geht um 14:00 Uhr nach Hause.

Sie buchen Modul C, Essenskosten fallen für 5 Tage in der Woche an.
Beispiel 3:
Ihr Kind benötigt dienstags, mittwochs und donnerstags die Frühbetreuung ab 07:30 Uhr und geht montags in die Chor AG.

Sie buchen Modul D, Essenskosten fallen für 1 Tag in der Woche an.
Beispiel 4:
Ihr Kind soll an zwei von Lehrkräften betreuten Hausaufgabenzeiten teilnehmen. Diese finden dreimal in der Woche statt (Mo, Di, Do).

Sie buchen Modul A.
Ferienbetreuung
Das kostenpflichtige Angebot einer Ferienbetreuung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Schule an den Türmen. Es umfasst neun Wochen auf das Schuljahr verteilt. Auch Kinder, die den Pakt für den Ganztag in der Schulzeit nicht in Anspruch nehmen, können eine Ferienbetreuung kostenpflichtig buchen. Die Abfrage für die Teilnahme an einer Ferienbetreuung erfolgt immer sechs Wochen vor jeden Ferien. Die Betreuung während der Ferien wird vom Betreuungspersonal durchgeführt. Während der Ferienbetreuung fahren die Schulbusse nicht, daher müssen Sie selbst für den Transport Ihres Kindes/Ihrer Kinder sorgen. Ggf. findet die Ferienbetreuung auch im Zusammenschluss von zwei oder drei Schulen an einem anderen Standort / an einer anderen Schule statt. Abhängig von den Anmeldezahlen und der Personalzusammensetzung wird das Programm für die Ferienbetreuung kurz vorher festgelegt. Es kann nicht vor der Anmeldung bekannt gegeben werden, da es abhängig von der Gruppengröße ist. Beispielsweise gibt es Bastelangebote, Wandertage, Waffeln backen, Spielangebote auf dem Schulgelände oder ähnliches.
Aktuelle Satzung:
Sie haben ab sofort folgende Möglichkeiten:
1. Möchten Sie den Vertrag zu den bisherigen Konditionen unverändert weiterlaufen lassen?
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Informieren Sie Frau Wenghöfer bis zum 09.06.26 per Sdui-Nachricht darüber, dass Sie keine Änderungen am Betreuungsvertrag vornehmen möchten und Ihr Kind weiterhin im bisher gebuchten Modul betreut werden soll.
2. Möchten Sie Änderungen am bisherigen Vertrag vornehmen (Modulwechsel)?
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Füllen Sie das Formular „Änderungsmeldung“ sowie alle erforderlichen Anhänge (SEPA-Lastschriftmandat, Notfallblatt und Bestätigung Heimweg ® nur erforderlich, wenn sich im Vergleich zum aktuellen Schuljahr Änderungen ergeben haben) aus und geben Sie es bis zum 09.06.26 im Sekretariat ab.
3. Möchten Sie Ihr Kind neu für die Betreuung anmelden (auch, wenn Sie bisher auf der Warteliste standen)?
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Füllen Sie das Formular „Anmeldeformulare“ sowie alle erforderlichen Anhänge aus (SEPA-Lastschriftmandat, Notfallblatt und Bestätigung Heimweg) und geben es bis zum 09.06.26 im Sekretariat ab.
4. Möchten Sie den bisher bestehenden Vertrag zum neuen Schuljahr kündigen?
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Geben Sie bis zum 09.06.26 ein Kündigungsschreiben im Sekretariat ab.
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Informieren Sie Frau Wenghöfer per Sdui-Nachricht über den Wunsch nach Aufhebung des Vertrags.
Die Betreuungsverträge der Viertklässler werden automatisch aufgehoben; es ist keine zusätzliche Kündigung Ihrerseits nötig.
Für die neuen Erstklässler muss die Abgabe der Anmeldungen im Sekretariat bis spätestens 23.06.2026 erfolgen.
Je früher die Abgabe der erforderlichen Unterlagen erfolgt, desto besser, denn dann haben wir die Möglichkeit, Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen und schon mit der Planung für das kommende Schuljahr zu beginnen.
Sie erhalten vom Schwalm-Eder-Kreis nach Ablauf der Anmeldefrist eine schriftliche Aufnahmebestätigung in den Ganztag. Erst dann ist Ihr Kind verbindlich für das gesamte Schuljahr 2026/27 für die Betreuung im von Ihnen ausgewählten Modul angemeldet. Der Betreuungsvertrag wird mit dem Schwalm-Eder-Kreis für das gesamte Schuljahr geschlossen. Eine Kündigung während des laufenden Schuljahres ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie außerdem, dass nur fristgerecht eingereichte Anmeldungenberücksichtigt werden können.
Voraussichtlich erhalten Sie im Juni die Abfrage der detaillierten Betreuungszeiten zusammen mit dem neuen Stundenplan für Ihr Kind. Dieses Formular muss bis zum Beginn der Sommerferien im Sekretariat abgegeben werden.





